Arbeitsgemeinschaft

offene Jugendarbeit.

Mit dem Kreisjugendplan von 1984 ist für jede Kommune im Landkreis Ahrweiler mindestens eine hauptamtliche Fachkraft festgeschrieben worden. Seit nunmehr einigen Jahren ist dieses Ziel in allen acht Gebietskörperschaften unter Beteiligung des Landkreises, der Kommunen bzw. der Kirchen sowie des Landes Rheinland – Pfalz umgesetzt worden. Die hauptamtlichen Fachkräfte in der offenen Jugendarbeit im Landkreis Ahrweiler haben sich zu einem selbstorganisierten kreisweiten Netzwerk, der Arbeitsgemeinschaft offene Jugendarbeit (im Folgenden AG Jugendarbeit), zusammengeschlossen.

In regelmäßigen Arbeitstreffen setzen sich die Fachkräfte mit vielfältigen Themenfeldern auseinander, laden ggf. Referenten unterschiedlicher Fachgebiete ein, planen gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen und nehmen in ihren Gesprächen immer wieder Bezug zum Alltag der Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft.

Der Landkreis Ahrweiler ist zuständiger, örtlicher öffentlicher Jugendhilfeträger und sollte Förderer und Begleiter bei der fachlichen Aufsicht sein. Die Koordination, Fachberatung und Jugendhilfeplanung ist bei der Leitung des Kreisjugendamtes angesiedelt.

Die AG offene Jugendarbeit trifft sich ca. vier Mal im Jahr wechselweise in den verschiedenen Gebietskörperschaften, auf der Grundlage einer selbsterarbeiteten Geschäftsordnung. Die vormittäglichen Treffen dauern 3 Stunden, es gibt eine Einladung, eine Tagesordnung und Protokolle.