Jungenarbeit
Die rechtliche Grundlage für Jungenarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem die Jugendhilfe explizit aufgefordert ist, „die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen sowie Jungen zu fördern“ (§9 Abs. 3 KJHG).
Deshalb ist die Jungenarbeit konzeptionell Bestandteil unserer Arbeit im Rahmen geschlechtsbezogener Pädagogik. Ganz bewusst haben wir uns entschieden, in diesem Falle die Geschlechtertrennung zu praktizieren und gewisse Angebote zur reinen „Männersache“ zu erklären. Hinzu kommt das immer noch pädagogische und soziale Berufe in weiten Bereichen „Frauensache“ sind und wir hier einen Ansatz sehen Männer dafür zu interessieren.
Wir sind dabei auf einem guten Weg, denn in den vergangenen sieben Jahren haben viele Jungen durch den von uns vermittelten Einstieg ihr Interesse für soziale / pädagogische Berufe erkannt oder bringen sich dauerhaft ehrenamtlich in diesen Bereichen ein.