Mädchenarbeit

Die rechtliche Grundlage für Mädchenarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem die Jugendhilfe explizit aufgefordert ist, „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen sowie Jungen zu fördern“ (§9 Abs. 3 KJHG).

Deshalb ist die Mädchenarbeit konzeptionell Bestandteil unserer Arbeit im Rahmen geschlechtsbezogener Pädagogik. Ganz bewusst haben wir uns entschieden, in diesem Falle die Geschlechtertrennung zu praktizieren und gewisse Angebote zur reinen „Frauensache“ zu erklären.